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Aus der Kirchengemeinde

Nachbarschaft Ingelheim bekommt eine gemeinsame Rechtsform


Die 7 evangelischen Kirchengemeinden der Nachbarschaft Ingelheim (Burgkirche, Gustav-Adolf-Kirche, Groß Winternheim/Schwabenheim, Heidesheim, Wackernheim, Versöhnungskirche und Saalkirche) werden künftig unter dem Dach einer gemeinsamen Rechtsform enger zusammenwachsen.

In unserer Gemeindeversammlung am 9. März hatte Dekan Zobel dazu schon berichtet, Hintergründe erläutert und Fragen beantwortet.

Wenn alles nach Plan läuft, werden wir, die Saalkirchengemeinde, zum 1. Januar 2026 Teil der evangelischen Gesamtkirche Ingelheim sein und gemeinsam mit den anderen 6 Kirchengemeinden das Gemeindeleben in Ingelheim, Heidesheim, Wackernheim, Groß-Winternheim und Schwabenheim gestalten.

Was versteht man unter einer Gesamtkirchengemeinde?
Die Gesamtkirchengemeinde ist ein Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden unter dem Dach einer gemeinsamen, neu gebildeten Kirchengemeinde. Die bisherigen Kirchengemeinden bleiben als rechtlich selbständige Ortskirchengemeinden bestehen. Die Namen bleiben erhalten und damit auch die örtlichen Identität.
Im Rechtsverkehr handelt nur noch die Gesamtkirchengemeinde.

Grundsätzlich ist die Gesamtkirchengemeinde für alle kirchengemeindlichen Aufgaben in ihrem Bereich zuständig und nimmt für die an ihr beteiligten Ortskirchengemeinden alle Aufgaben wahr, die nicht an einzelne oder mehrere Ortskirchenvertretungen oder Ortsausschüsse übertragen werden.
Grundstücke und Gebäude bleiben im Eigentum der einzelnen Ortskirchengemeinden.

Wie muss man sich das genau vorstellen?
Es wird einen Gesamtkirchenvorstand geben, der jeweils aus 2 Mitgliedern der 7 Kirchengemeinden besteht. Außerdem gehören 2 Mitglieder des Verkündigungsteams (Pfarrperson, Gemeindepädagoge/-in und/oder Kirchenmusiker/-in) dazu.
Im Wesentlichen kümmert sich der Gesamtkirchenvorstand um alle Verwaltungsthemen, wie Personal, Haushalt und Gebäude und um gemeindeübergreifende Regelungen, wie Gottesdienstkonzepte und Dienstordnung Verkündigungsteam.

Um das Gemeindeleben vor Ort sowie ortsspezifische Angelegenheiten kümmert sich die jeweilige Ortskirchenvertretung/-ausschuss.

Somit bildet die Rechtsform Gesamtkirche das Fundament für das gemeinsame Wirken aller 7 Kirchengemeinden.

Für die Kirchenvorstände der einzelnen Gemeinden war es nicht leicht, sich auf ein gemeinsames rechtliches Rahmenwerk einzulassen. Große Unsicherheit und Bedenken über einen möglichen Identitätsverlust schwangen in den Köpfen mit. Jedoch hat uns am Ende, unser gemeinsamer christlicher Glaube sowie die Begeisterung, weiterhin ein lebendiges Gemeindeleben aufrecht zu erhalten, geeint.

Aktuell beschäftigen sich gemeinde- übergreifende Arbeitsgruppen mit weiteren Themen, die man künftig gemeinsam wesentlich leichter bewerkstelligen könnte. Außerdem schauen wir uns an, welche Aktivitäten in den einzelnen Gemeinden eine Bereicherung für alle sein könnten.
Wir werden in den nachfolgenden Gemeindebriefen weiter dazu berichten.

Wir, als Kirchenvorstand der Saalkirche, sind zuversichtlich, dass die anstehenden Veränderungen unser Gemeindeleben bereichern werden. Vielleicht muss es sich am Anfang etwas ein rütteln. Lassen Sie uns daher miteinander im Gespräch bleiben, um die Zeit des Überganges gut miteinander zu gestalten.