Nachbarschaft Ingelheim bekommt eine gemeinsame Rechtsform
Die 7 evangelischen Kirchengemeinden der Nachbarschaft Ingelheim
(Burgkirche, Gustav-Adolf-Kirche,
Groß Winternheim/Schwabenheim,
Heidesheim, Wackernheim, Versöhnungskirche und Saalkirche) werden
künftig unter dem Dach einer gemeinsamen Rechtsform enger zusammenwachsen.
In unserer Gemeindeversammlung
am 9. März hatte Dekan Zobel dazu
schon berichtet, Hintergründe erläutert und Fragen beantwortet.
Wenn alles nach Plan läuft, werden
wir, die Saalkirchengemeinde, zum
1. Januar 2026 Teil der evangelischen Gesamtkirche Ingelheim sein
und gemeinsam mit den anderen 6
Kirchengemeinden das Gemeindeleben in Ingelheim, Heidesheim, Wackernheim, Groß-Winternheim und
Schwabenheim gestalten.
Was versteht man unter einer
Gesamtkirchengemeinde?
Die Gesamtkirchengemeinde ist ein
Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden unter dem Dach
einer gemeinsamen, neu gebildeten
Kirchengemeinde. Die bisherigen
Kirchengemeinden bleiben als
rechtlich selbständige Ortskirchengemeinden bestehen. Die Namen
bleiben erhalten und damit auch die
örtlichen Identität.
Im Rechtsverkehr handelt nur noch
die Gesamtkirchengemeinde.
Grundsätzlich ist die Gesamtkirchengemeinde für alle kirchengemeindlichen Aufgaben in ihrem Bereich zuständig und nimmt für die
an ihr beteiligten Ortskirchengemeinden alle Aufgaben wahr, die
nicht an einzelne oder mehrere
Ortskirchenvertretungen oder Ortsausschüsse übertragen werden.
Grundstücke und Gebäude bleiben
im Eigentum der einzelnen Ortskirchengemeinden.
Wie muss man sich das genau
vorstellen?
Es wird einen Gesamtkirchenvorstand geben, der jeweils aus 2 Mitgliedern der 7 Kirchengemeinden
besteht. Außerdem gehören 2 Mitglieder des Verkündigungsteams
(Pfarrperson, Gemeindepädagoge/-in und/oder Kirchenmusiker/-in)
dazu.
Im Wesentlichen kümmert sich der
Gesamtkirchenvorstand um alle Verwaltungsthemen, wie Personal,
Haushalt und Gebäude und um gemeindeübergreifende Regelungen,
wie Gottesdienstkonzepte und
Dienstordnung Verkündigungsteam.
Um das Gemeindeleben vor Ort sowie ortsspezifische Angelegenheiten
kümmert sich die jeweilige Ortskirchenvertretung/-ausschuss.
Somit bildet die Rechtsform Gesamtkirche das Fundament für das
gemeinsame Wirken aller 7 Kirchengemeinden.
Für die Kirchenvorstände der einzelnen Gemeinden war es nicht leicht,
sich auf ein gemeinsames rechtliches Rahmenwerk einzulassen. Große Unsicherheit und Bedenken über
einen möglichen Identitätsverlust
schwangen in den Köpfen mit. Jedoch hat uns am Ende, unser gemeinsamer christlicher Glaube sowie die Begeisterung, weiterhin ein
lebendiges Gemeindeleben aufrecht
zu erhalten, geeint.
Aktuell beschäftigen sich gemeinde-
übergreifende Arbeitsgruppen mit
weiteren Themen, die man künftig
gemeinsam wesentlich leichter bewerkstelligen könnte. Außerdem
schauen wir uns an, welche Aktivitäten in den einzelnen Gemeinden
eine Bereicherung für alle sein
könnten.
Wir werden in den nachfolgenden
Gemeindebriefen weiter dazu berichten.
Wir, als Kirchenvorstand der Saalkirche, sind zuversichtlich, dass die
anstehenden Veränderungen unser
Gemeindeleben bereichern werden.
Vielleicht muss es sich am Anfang
etwas ein rütteln. Lassen Sie uns
daher miteinander im Gespräch
bleiben, um die Zeit des Überganges gut miteinander zu gestalten.